Der Berufsbildner
Das wichtigste für die Bildung von lernenden Veranstaltungsfachleuten bringen die Berufsbildner / die Berufsbildnerinnen bereits mit: Sie sind Spezialisten in der Veranstaltungstechnik. Darüber hinaus braucht es die Motivation, das eigene Know-How weiterzugeben. Die dritte Voraussetzung ist die Freude an der Zusammenarbeit mit Jugendlichen. Mit der Betreuung von lernenden Personen erweitern die geprüften Veranstaltungsmeister ihr Aufgabengebiet und übernehmen eine Führungsfunktion, was eine wichtige Wegmarke auf dem beruflichen Werdegang darstellen kann. Die Berufsbildner/innen verfügen neben ihrer abgeschlossenen Grundbildung in der Veranstaltungstechnik über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung oder ein EFZ in einem verwandten Beruf mit 5 Jahren Berufspraxis im Lehrgebiet, und sie besuchen vorbereitend einen Kurs für Berufsbildner/innen.
Fachliche Mindestanforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Die fachlichen Mindestanforderungen im Sinne von Artikel 44 Absatz 1 Buchstaben a und b BBV an eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner erfüllt, wer über eine der folgenden Qualifikationen verfügt:
a. Veranstaltungsfachfrau EFZ / Veranstaltungsfachmann EFZ mit mindestens 3 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
b. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines verwandten Berufs mit den notwendigen Berufskenntnissen im Bereich der Veranstaltungsfachfrau EFZ / Veranstaltungsfachmann EFZ und mit mindestens 5 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
c. einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung und mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet.
Die fachlichen Mindestanforderungen im Sinne von Artikel 44 Absatz 1 Buchstaben a und b BBV an eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner erfüllt, wer über eine der folgenden Qualifikationen verfügt:
a. Veranstaltungsfachfrau EFZ / Veranstaltungsfachmann EFZ mit mindestens 3 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
b. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines verwandten Berufs mit den notwendigen Berufskenntnissen im Bereich der Veranstaltungsfachfrau EFZ / Veranstaltungsfachmann EFZ und mit mindestens 5 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
c. einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung und mindestens 2 Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet.